Häufige Fragen für Sie

1. Wie funktioniert das Blister-System?
Der Apotheker erhält vom Arzt die Rezepte des Heimbewohners. Er bestellt die verordneten Medikamente. Alle Tabletten einer Woche werden vom Apotheker nach Verordnung im 7-Tage-Blister zusammengestellt. Für jeden Patienten wird ein individueller Blister angelegt und mit patientenspezifischen Daten versehen. Das Pflegepersonal bringt den Blister direkt zum Patienten und übergibt ihm dort seine Medikation. Die Verblisterung bringt dem Bewohner mehr Arzneimittelsicherheit durch das Fachwissen und die Kontrollleistung des Apothekers sowie die geschützte Versiegelung seiner Tabletten.

2. Für wen eignet sich das Blister-System?
Der Wochenblister eignet sich besonders für ältere und chronisch kranke Menschen, die vermehrt auf die Einnahme vieler und unterschiedlicher Medikamente angewiesen sind. Durch die individuelle Zusammenstellung und Neuverpackung der verordneten Medikamente bietet die Verblisterung diesen Menschen eine neue Form der Arzneimittelsicherheit.

3. Eignet sich die Verblisterung für alle Medikamente?
Alle festen Arzneimittel, wie Tabletten, Kapseln und Dragees können in Blister verpackt werden. Flüssige Arzneimittel, sowie Salben und Hilfsmittel können nicht in Blister gefüllt werden. Diese Medikamente werden separat vom Pflegepersonal ausgegeben. Ansonsten ist der Patienten-individuelle Blister grundsätzlich nicht an eine Vorauswahl bestimmter Medikamenten gebunden. Sofern notwendig können auch halbierte Tabletten verpackt und besondere Einnahmeschemata berücksichtigt werden.

4. Können Blister nur für Bewohner von Pflegeheimen bestellt werden?
Nein, die Wochenblister werden bereits sinnvoll in der häuslichen Krankenpflege eingesetzt.

5. Welche Apotheken können teilnehmen?
Prinzipiell alle. Der Apotheker hat die Chance langfristiger Kundenbindung und stellt die komplette Standardmedikation eines Patienten. Eine zusätzliche Software unterstützt ihn bei der Verblisterung und der Verwaltung der Patientendaten.

6. Was passiert, wenn sich die Medikation innerhalb einer Woche ändert?
Ändert sich die Standardmedikation wird der befüllte Blister an die Apotheke zurückgegeben und neu zusammengestellt. Akut- und Bedarfsmedikamente werden vom Pflegepersonal zusätzlich zum Blister ausgegeben.

7. Wo bekomme ich die Software?
Die meisten Anbieter von Warenwirtschaftsprogrammen für Apotheken bieten die notwendige Software an. Eine von Warenwirtschaftsprogrammen unabhängige Software erhalten Sie unter: www.verblistern.de.

8. Wie sieht die rechtliche Situation für Apotheken aus?
Die rechtliche Situation ist inzwischen geklärt. Ein Apotheker, der in seinen Betriebsräumen Blister herstellt, verstößt nicht gegen die Vorschriften des Arzneimittelgesetztes (AMG). "Das Verblistern sprenge nicht die Vorgaben des üblichen Apothekenbetriebs", so die Meinung des Gerichts. Dies bestätigt das Urteil des Verwaltungsgerichts Osnabrücks vom 9. März 2005, sowie die Revisionsentscheidung des Oberver-waltungsgerichts Lüneburg vom 16. Mai 2006.

 

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